Das EMR, die ASCA-Group und die EGK anerkennen mich als Therapeutin. Damit können die Behandlungen über die meisten Krankenkassen-Zusatzversicherungen
abgerechnet werde. Bitte klären Sie direkt mit Ihrer Kasse die Höhe der Leistungen/Rückvergütungen ab.
Ich stelle nach der Behandlung eine Rechnung zu.
Bei Abmeldungen, die später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, ist der volle vereinbarte Betrag geschuldet.